Freiwillig Engagierte bei der Einkommensteuer nicht ins Visier nehmen
Veröffentlich am Mittwoch, 7. März 2012 12:06 UhrZu den Berichten über Planungen des Bundesfinanzministeriums, den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zukünftig zu besteuern, erklärt der jungendpolitische Sprecher und Freiwilligendienst-Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Florian BERNSCHNEIDER:
Es ist völlig unverständlich, dass Bundesfinanzminister Schäuble die Einkünfte von freiwillig Engagierten ins Visier nimmt. Das politische Signal, man wolle am Engagement der Menschen staatlich mitverdienen, ist verheerend.
Mit den neuen Steuerplänen schürt der Bundesfinanzminister Unsicherheit unter denjenigen, die sich für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement interessieren, selbst wenn der größte Teil der Dienstleistenden im BFD von einer Steuerpflicht nicht betroffen wären, da das gewährte Taschengeld in der Regel nicht über dem Einkommensteuerfreibetrag liegt. In der Praxis müsste jeder Einzelfall überprüft werden, ob das Taschengeld eine Steuerpflicht auslöst oder nicht.
Unterm Strich kann man deswegen festhalten, dass eine solche Regelung maximalen Verwaltungsaufwand für einen minimalen Ertrag bedeutet. Eine solche Regelung schadet deswegen dem Interesse der Steuerzahler, aber noch viel schlimmer: Sie ist ein verheerendes Signal für eine Kultur des Bürgerschaftlichen Engagements in unserem Land, die wir als christlich-liberale Koalition mit dem Freiwilligendienstekonzept selbst erheblich befördert haben. Damit setzt Bundesfinanzminister Schäuble den enormen Erfolg der Freiwilligendienste ohne Not aufs Spiel.
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