Nachhaltigkeit
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird heutzutage in den verschiedensten Kontexten, geradezu inflationär gebraucht. Was aber bedeutet Nachhaltigkeit im Kern und woher stammt das Konzept, das heute überall anzutreffen ist?
Das Konzept der Nachhaltigkeit kommt ursprünglich aus der Entwicklungspolitik. Die in den 1980er Jahren von den Vereinten Nationen eingesetzte Kommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) formulierte in ihrem Abschlussbericht den folgenden Leitgedanken, der Grundlage für das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung wurde: „Entwicklung zukunftsfähig zu machen, heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.“
Im Kern geht es also darum, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt sozial gerecht, umweltverträglich und generationengerecht zu gestalten. Eine Maxime, die nicht nur für Entwicklungsländer, sondern auch für Industriestaaten gilt. Das Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung fordert die Politik auf, bei ihren Entscheidungen ökonomische, ökologische und soziale Langzeitfolgen zu berücksichtigen und Nachhaltigkeit zum Maßstab politischen Handelns zu machen.
Um der zentralen Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu tragen, verabschiedete die Bundesregierung im Jahr 2002 die nationale Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“. Die Nachhaltigkeitsstrategie setzt unter vier großen Bereichen „Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Sozialer Zusammenhalt und Internationale Verantwortung“ 21 Ziele und Handlungsprioritäten für die Politik fest. Unter dem Punkt Generationengerechtigkeit befindet sich beispielsweise das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushaltes. Ein Ziel, dem wir mit Hilfe des Sparpaketes der christlich-liberalen Regierung ein Stück näher gekommen sind und das davon zeugt, dass diese Regierungskoalition die Zukunft junger Menschen ernst nimmt.
Auf Initiative des Parlamentarischen Beirates für Nachhaltige Entwicklung (PBNE) hat sich die Bundesregierung in der letzten Wahlperiode dazu verpflichtet, bei der Formulierung von neuen Gesetzen deren Auswirkung auf die Nachhaltigkeitsziele zu überprüfen. Mit dem aktuellen Einsetzungsbeschluss ist der Parlamentarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung außerdem damit beauftragt worden, die Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung zu bewerten. Ein Bewertungsverfahren wird aktuell im Beirat erprobt. Als junger Mensch und Liberaler ist es mir besonders wichtig, die Auswirkungen heutiger politischer Entscheidungen auf die nachfolgenden Generationen im Blick zu haben. Die Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung und die Bewertung des Beirates sind dabei ein wichtiges Instrument, um mehr Transparenz und Sensibilität zu schaffen.
Auf Initiative der Liberalen ist in den Koalitionsvertrag das Ziel einer offiziellen Generationenbilanz aufgenommen worden. In einer solchen Generationenbilanz sollen Leistungen für künftige Generationen, beispielsweise in Form von Bildungsinvestitionen oder Infrastruktur den Lasten, denen ihnen durch die heutige Politik, z.B. durch Staatsverschuldung oder Pensionszahlungen, entstehen, gegenüber gestellt werden. Auch bei der Realisierung dieses Zieles kann der Parlamentarische Beirat, in dem ich Mitglied bin, einen entscheidenden Beitrag leisten.






