Thema Bürgerrechte

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Florian Bernschneider und die FDP fordern:

  • Eine Rücknahme der Bürgerrechtseinschnitte der vergangenen Jahre (Großer Lauschangriff, Vorratsdatenspeicherung u.a.)
  • Tatsächliche Bekämpfung von Kriminalität im Internet anstatt ein Wegschauen mit Internetsperren.
  • Ein Ende der Debatten um verfassungswidrige weitere Eingriffe (Onlinetrojaner, Einsatz der Bundeswehr)
  • Eine bessere personelle und materielle Ausstattung der Polizei.
  • deutliche Regelungen für Unternehmen zum Umgang mit Kundendaten.
  • eine Stärkung und Verdeutlichung der Datenschutzrechte von Mitarbeitern und Kunden.

Florian Bernschneider und die FDP haben gute Argumente:

Bürgerrechte und Datenschutz sind mir ein Herzensanliegen in meinem politischen Engagement. Seit den Anschlägen des 11. September gab es unzählige politische Initiativen, die weite Teile der Bürgerrechte und des Datenschutzes einschränken. Ihren Höhepunkt erlebt dieser fragwürdige  Aktionismus zweifelsohne seit der Regierungsübernahme der Großen Koalition.

Ihren aktuellen traurigen Höhepunkt erlebt die innenpolitische Debatte mit den geplanten Internetsperren. Ohne jeden Zweifel muss es ein besonderes Anliegen der Politik sein, geeignete Mittel gegen Kinderpornografie zu finden. Die geplanten Sperren scheinen aber mehr dem Gedanken „Wegschauen statt Bekämpfen“ zu folgen. Gleichzeitig eröffnen solche Sperren die grundsätzliche Möglichkeit der Zensur des Internets. Dass eine Ausweitung solcher Sperren keineswegs ausgeschlossen ist, wird leider schon heute deutlich.

Aber auch Vorschläge wie der Einsatz der Bundeswehr im Inneren, dem Einsatz von Onlinetrojanern oder dem Abschuss von Passagierflugzeugen in Gefahrensituationen sind ein kleiner Ausschnitt aus Vorstößen der Großen Koalition und des Innenministers Wolfgang Schäuble aus den vergangenen Jahren. Dabei waren die aufgezählten Beispiele oft schon im Ansatz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Unzählige Male stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Gesetze der Großen Koalition verfassungswidrig sind. Es bleibt der bittere Nachgeschmack, dass scheinbar gilt: Je größer die Regierungskoalition desto geringer der Respekt vor unserem Grundgesetz. Viele der vor dem Verfassungsgericht erfolgreichen Klagen gegen solche ungerechtfertigten Eingriffe in die Grundrechte wurden von FDP-Mitgliedern gestellt.

Andere Initiativen und Gesetze waren in den vergangenen Jahren zwar grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar (wenn auch oft im Grenzbereich) doch ihre Wirksamkeit bleibt sehr fraglich. Beispiele dafür sind die Auflösung des Bankgeheimnisses, der große Lauschangriff, die ständige Ausweitung der Videoüberwachung oder das so genannte KFZ-Kennzeichenscanning. Bisher bleiben die Befürworter dieser Maßnahmen den Beweis dafür schuldig, dass es einen Erfolg dieser Überwachungsmaßnahmen gibt. Im Gegenteil dort wo staatliche Überwachung aufgebaut wird, werden Verbrechen oft lediglich an andere Orte verlagert. Videokameras zeichnen Verbrechen auf, verhindern sie aber nicht. Großbritannien versucht seit einigen Jahren durch Videoüberwachung eine erhöhte Sicherheit zu erreichen. London ist einer der Orte dieser Welt mit der höchsten Dichte an Überwachungskameras. Untersuchungen dokumentieren aber, dass durch dieses Vorgehen keineswegs die Sicherheit gestiegen ist. Auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus sind diese Maßnahmen offensichtlich wirkungslos. Bisher konnte kein Attentat durch eine erhöhte Videoüberwachung verhindert werden. 

Trotz solcher Erfahrungen und Untersuchungen diskutiert die Politik in Deutschland immer weiter über mögliche Maßnahmen zur besseren Überwachung. Fast ironisch wirkt an dieser Stelle, dass in Berlin über Onlinetrojaner und biometrische Fingerabdrücke diskutiert wird, während die örtliche Polizei sich mit überalterter oder gänzlich fehlender Ausrüstung herumschlägt. Obwohl eine starke Polizei vor Ort wohl der wirkungsvollste Weg zu einer tatsächlich verbesserten Sicherheit wäre. Trotzdem gilt leider: Während Wolfgang Schäuble Onlinetrojaner und genetische Fingerabdrücke fordert, ist Deutschland eines der letzten europäischen Länder, dass immer noch keinen Digitalfunk für ihre Polizei umgesetzt hat.

Viele dieser Diskussionen fanden allerdings relativ wenig öffentliche Beachtung. Häufig gilt die Annahme: "Ich habe schließlich nichts zu verbergen, also interessiert mich auch die Überwachung nicht." Wer so argumentiert, sollte sich allerdings durchaus überlegen, ob er nicht auch auf Gardinen vor dem Fenster verzichten möchte.

Schon längst haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit tief in unsere Privatsphäre Einblick zu nehmen. Seit dem Wegfall des Bankgeheimnisses können Kontenbewegungen überprüft werden, die verabschiedete Vorratsdatenspeicherung sorgt dafür, dass jede Telefon- und Internetverbindung, ihre Teilnehmer und deren Aufenthaltsort gespeichert werden. Schon heute kann so ein fast lückenloses Bewegungsprofil von allen Bürgern erstellt werden.

Ins Fadenkreuz der Ermittlungen geraten dabei keineswegs nur Verbrecher. Allein im Zuge einer groß angelegten Rasterfahndung nach den Anschlägen des 11. September wurden Ermittlungsakten über tausende mögliche potentielle Täter angelegt. Wie so oft hat sich der Verdacht bei keiner der überprüften Personen erhärtet.

Aber auch technische Maßnahmen, die sich auf den ersten Blick aus datenschutzrechtlicher Sicht harmlos darstellen, entpuppen sich wenig später als mögliche Eingriffe in die Bürgerrechte. Ein Beispiel dafür sind die so genannten Mautstationen. Ursprünglich eingerichtet zur Abrechnung der LKW-Maut auf deutschen Autobahnen, hat dieses System längst die Begehrlichkeiten einiger Politiker auch zu weitergehender Überwachung geweckt. Zukünftig sollen nach Wunsch des Innenministers diese Stationen zur Überwachung aller Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Einmal mehr wird hier die Haltung gerade von CDU-Politikern deutlich: Grundsätzlich ist jeder Bürger verdächtig.

Das Ergebnis einer solchen Politik wird seit einigen Jahren vor allem in den USA deutlich. Es gibt einen unüberschaubaren Berg an Daten, der die Ermittlungen gerade im Zusammenhang mit der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten eher erschwert als erleichtert. Was auch in den USA kaum Beachtung findet: Auch ohne all die neu installierten Maßnahmen hätten die Anschläge des 11. September erkannt werden können. Entsprechende Hinweise lagen vor, allerdings hat man bei deren Auswertung die Relevanz der Hinweise nicht erkannt. Es ist ein offensichtlicher Trugschluss zu meinen, das ein Mehr an Daten diese Situation verbessert hätte.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte und den Datenschutz keineswegs mehr Sicherheit bedeuten. Es gilt der Grundsatz von Benjamin Franklin: „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

Neben staatlichen Eingriffen kann man in den vergangenen Jahren aber auch immer größere Eingriffe in den Datenschutz durch Teile der Wirtschaft beobachten. Diese Eingriffe richten sich oft gegen Kunden. Vorfälle bei der Deutschen Bahn, der Telekom und Lidl zeigen aber auch deutlich, dass immer öfter in die Privatsphäre der Mitarbeiter eingegriffen wird. Ein florierender Handel mit Kundendaten dokumentiert sich in den häufig störenden Anrufen von Callcentern unterschiedlichster Vertriebsunternehmen.

Neben dem störenden Charakter dieser Anrufe wird auch deutlich, wie erschreckend viele Informationen über jeden von uns in Datenbanken von Unternehmen gespeichert sind. Viele dieser Daten stammen aus scheinbar unverfänglichen Gewinnspielen oder aus Daten von Kundenkarten wie Payback und anderen Systemen. Neben staatlichen Interventionen gegen diese teilweise verschleierte Überwachung der Kunden sind deswegen vor allem die Konsumenten gefragt, bewusst mit ihren Daten umzugehen.

Viele dieser Maßnahmen haben sich durch den rasanten technischen Fortschritt verstärkt. Schon heute können so genannte RFID-Chips zum Beispiel unbemerkt in Kleidung eingenäht werden; keineswegs nur zur Diebstahlüberwachung. Bei jedem erneuten Betreten von Geschäften können diese Chips wieder ausgelesen werden und Daten wie Kaufdatum, Zahlart uvm. ausgelesen werden. Die Politik hängt solchen Entwicklungen weit hinterher. Während in Deutschland ausführlich über die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen in Lebensmitteln (zu Recht!) diskutiert wird, findet kaum eine Debatte über die Kennzeichnung solcher Maßnahmen statt.

Aber auch eine Debatte über die Rechte von Arbeitnehmern im Sinne ihres Datenschutzes gegenüber deren Arbeitgebern unterbleibt selbst nach dem Bekannt werden der massiven Eingriffe durch beispielsweise die Deutsche Bahn oder die Telekom in die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter (im übrigen zwei Unternehmen auf die der Staat lange bzw. immer noch direkten Einfluss hatte bzw. hat). Seit langem beklagen Bundes- und Länderdatenschutzbeauftragte, dass ihre personelle Ausstattung bei weitem nicht ausreicht, um entsprechende Vorfälle zu untersuchen. Neben politischen Entscheidungen zur Verbesserung des Datenschutzes in Unternehmen sind hier deswegen auch die Gewerkschaften und Betriebsräte gefragt, ein stärkeres Augemaß auch auf Bedingungen des Datenschutzes zu legen.

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